GGS Forststraße

View Original

Informationen zum Schulanfang

Liebe Eltern,

 

wie Sie merken, stecken wir bereits mitten in den Vorbereitungen für das neue Schuljahr. Heute erhalten Sie für Ihre Planungen bereits die Stundenpläne der einzelnen Klassen über die Klassenleitungen.

 

Noch einmal zur Erinnerung: Am 1. Schultag  (Montag, den 07.08.2023)  haben alle Klassen von 8.45 Uhr bis 11.30 Uhr Unterricht. Am Dienstag, den 08.08. findet der Unterricht von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr statt. Ab Mittwoch, den 09.08.2023 gilt der reguläre Stundenplan.

 

Zu Beginn des neuen Schuljahres möchte ich noch einmal auf Regelungen bei Krankheiten und ggf. Beurlaubungen hinweisen.

 

Krankmeldungen:

 

Sollte Ihr Kind aufgrund von Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, melden Sie dies bitte unbedingt bereits vor Unterrichtsbeginn in der Schule. Bitte wählen Sie dazu eine der folgenden Möglichkeiten:

1.       Sie melden Ihr Kind telefonisch unter der Nummer 0221-33730050 krank. Sollte der Anrufbeantworter angehen, da unser Sekretariat nicht täglich besetzt ist, sprechen Sie bitte drauf. Wir hören die Nachrichten rechtzeitig und regelmäßig ab. Geben Sie Ihrem Kind nach Genesung bitte unbedingt eine kurze schriftliche Entschuldigung mit in die Schule.

2.       Sie melden Ihr Kind über das Formular unserer Homepage krank. In diesem Fall benötigen Sie im Nachgang keine zusätzliche Entschuldigung.

 

Wir stellen bei beiden Wegen sicher, dass alle betroffenen Lehrkräfte sowie OGS-Betreuer*innen informiert werden.

 

Sollte Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien erkranken, behalten wir uns vor, eine ärztliche Bescheinigung einzufordern.

 

Beurlaubungen:
Aus wichtigen Gründen können Sie für Ihr Kind  eine Beurlaubung vom Schulbesuch beantragen.  Wichtige Gründe können z.B. sein: Hochzeiten in der unmittelbaren Verwandtschaft, religiöse Feste (Erstkommunionfeiern, Ramadan…) Dafür stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Schule.  Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien dürfen  Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt werden.

 

Einschulung von Geschwisterkindern:

Das Kollegium hat  beschlossen, dass Kinder für den Einschulungstag von Geschwistern beurlaubt werden.

 

 

Herzliche Grüße

Annette Kramer