GGS Forststraße

View Original

Lockerung der Maskenpflicht

Liebe Eltern,


unser Schulministerium hat die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler gelockert.

Ab 02.11. müssen die Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen, solange sie sich im eigenen Klassenraum auf ihren festen Sitzplätzen befinden.

Für den Nachmittagsbereich gilt die Regel ebenfalls. Nur wenn die Kinder auf ihrem festen Sitzplatz sitzen (z.B. beim Essen, in der Lernzeit oder bei Bastelaktivitäten), dürfen sie die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen. In allen andern Spielsituationen im Innenbereich gilt auch dort weiterhin Maskenpflicht.

Freiwillig dürfen auch am Sitzplatz weiterhin Masken getragen werden.

Mit der Lockerung der Maskenpflicht ergeben sich auch Änderungen für eine mögliche Quarantäne bei einer positiven Testung in einer Lerngruppe:

Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Wir sind als Schule sehr froh über die regelmäßigen Lollitests für die Schülerinnen und Schüler. Diese PCR-Tests sind sehr sensibel und zeigen bereits in sehr frühem Stadium eine Infektion an. Das gibt uns mehr Sicherheit, auch wenn die Kinder ab nächste Woche weniger Maske tragen.

Wir legen Ihnen sehr ans Herz Ihr Kind an der Lollitestung teilnehmen zu lassen und nicht durch Bürgertest-Bescheinigung zu ersetzen. Die Kinder sind daran gewöhnt und es ist für uns von den Abläufen auch wesentlich einfacher, alle Kinder der Lerngruppe gemeinsam zu testen.

Sollten Sie für Ihr Kind trotzdem keine Teilnahme am Lollitest wünschen, geben Sie mir bitte schriftlich Bescheid. Wir benötigen dann von Ihrem Kind, sofern es nicht nachweislich als genesen gilt, zweimal pro Woche eine anerkannte Testbescheinigung.

Herzliche Grüße und Ihnen ein erholsames langes Wochenende