GGS Forststraße

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Elternbrief Mai 2021

Liebe Eltern, 

heute hören Sie von uns, weil es ab kommender Woche Veränderungen im Testverfahren an allen Grundschulen in NRW geben wird. Damit verbunden wird es leider auch zu einer Änderung unseres Wechselunterricht-Systems kommen. 

In der kommenden Woche findet aufgrund der derzeitigen Infektionslage in Köln aber noch Distanzlern-Unterricht mit Notbetreuungsgruppen statt. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn wir wieder mit dem Wechselunterricht starten dürfen. 

Nach den Osterferien haben alle Schulen in NRW, unabhängig von Schulform und Alter der Kinder, verpflichtend zweimal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie sämtliches sonstiges Schulpersonal in den Schulen mit Selbsttests getestet. Darüber hatten wir Sie ausführlich informiert. Dieses Testverfahren ist für alle Beteiligten sehr aufwändig, hat aber an unserer Schule gut funktioniert. Wir hatten zurzeit bislang kein positives Testergebnis. 

Unser Schulministerium hat eine altersangemessenere, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten der sogenannte „Lolli-Test“ für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grundschulen bereit. Vielleicht ist einigen von Ihnen dieses Testverfahren bereits aus der Kita bekannt. 

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen werden daher mit einem Lolli-Test, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer aktuellen Lerngruppe (oder Notbetreuungsgruppe in Zeiten des Distanzlernens) auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Die Schülerinnen und Schüler lutschen 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. 

Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird. 

· Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall geben wir Ihnen keine Rückmeldung. Der Wechselunterricht bzw. die Notbetreuung wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt. 

· Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an mich als Schulleitung. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten (Email und WhatsApp- Gruppen der Klassen). Diese Rückmeldung kann unter Umständen abends bis 22 Uhr oder ab 6.30 Uhr am Folgetag erfolgen. 

Mit Beginn des Lolli-Testverfahrens geben wir allen Kindern ein Röhrchen mit einem Teststäbchen für eine evtl. notwendige Einzelprobe mit nach Hause. Dieses müssen Sie gut und sicher aufbewahren.
Wenn Sie informiert wurden, dass im Pool Ihres Kindes ein positiver Fall aufgetreten ist, muss Ihr Kind umgehend in häusliche Quarantäne. Jetzt kommt der Einzeltest zum Einsatz. Ihr Kind muss wiederum 30 Sekunden auf dem Teststäbchen, das Sie zuhause aufbewahrt haben, lutschen. Im Anschluss bringt bitte ein Elternteil (keinesfalls das Kind selber) die Einzelprobe in die Schule. Dies muss bis 8.30 Uhr erfolgen, da die Proben dann vom Fahrdienst des Labors abgeholt werden, um schnellstmöglich ein sicheres Ergebnis für die gesamte Lerngruppe zu erhalten. 

Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist. 

An dieser Stelle müssen wir darauf hinweisen, dass Sie als Eltern verpflichtet sind, die Probe Ihres Kindes rechtzeitig in der Schule abzugeben. Andernfalls bleibt Ihr Kind in Quarantäne und ist vom Schulbesuch ausgeschlossen, bis Sie ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können. Gegebenenfalls kann dies auch Auswirkungen auf die Quarantänezeit der gesamten Lerngruppe haben. 

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests 

Liebe Eltern, dieses neue Testverfahren bietet für uns alle die Chance
das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben.
Gleichwohl ist für dieses Verfahren Ihre zuverlässige Mitarbeit unabdingbar.
Nur gemeinsam schaffen wir damit hoffentlich endlich einen Weg für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch. 

Für dieses neue Testverfahren ist ein Wechselmodell vom Schulministerium vorgeschrieben, dass einen Schulbesuch an jedem zweiten Tag vorsieht. Ihre Kinder werden also mit Beginn des Wechselunterrichts im täglichen Wechsel die Schule besuchen. ( z.B. Mo – Mi – Fr – Di – Do) Hierüber können wir Sie allerdings erst informieren, wenn wir konkret wissen, wann wir die Kinder endlich wieder in der Schule begrüßen dürfen. 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Herzliche Grüße 

Annette Friedrich